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Für ihre Kreditsicherheit verlangen gelegentlich Banken/Sparkassen eine Einmessungsbescheinigung.

 

Weiterhin wird für einige Bauvorhaben nach Fertigstellung von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Grenz- und Abstandsbescheinigung nach § 79 NBauO gefordert.

© Vermessungsbüro Illguth - Meppener Straße 15 - 49808 Lingen.