Home
  • Das Büro
  • Dienstleisungen
    • Amtliche Leistungen
    • Rund um das Grundstück
    • Grenzfeststellung
    • Grundstücksteilung
    • Lagepläne
    • Gebäudevermessung
    • Amtliche Planunterlagen
    • Bescheinigungen
    • Nicht Amtliche Leistungen
    • Höhenmessungen
    • Topographische Aufnahme
    • Technische Vermessungen
    • Absteckungen
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum

Das Niedersächsische Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet jeden Eigentümer, neu errichtete oder in Ihren Außenmaßen veränderte Gebäude von einer amtlichen Vermessungsstelle vermessen zu lassen. Diese Verpflichtung dient dazu, die Liegenschaftskarte auf einen aktuellen Stand zu halten.

 

Download: Gebäudevermessung

© Vermessungsbüro Illguth - Meppener Straße 15 - 49808 Lingen.