Vor Baubeginn ist eine Übertragung des geplanten Bauvorhabens in die Örtlichkeit (Gebäudeabsteckung) erforderlich.


Unser Vermessungsbüro gewährleistet dabei die Einhaltung der in der Bauanzeige/Baugenehmigung festgelegten Grenzabstände und Gebäudeabmessungen. Die Absteckung setzt einen vom Bauvorlagenberechtigten/ Bauherrn zu prüfenden Absteckplan mit den verbindlichen Maßen voraus.


Ist der Nachweis einer Grenze, zu der das geplante Bauvorhaben verbindliche Abstände einhalten soll, nicht eindeutig, ist eine vorherige Grenzfeststellung erforderlich.

Absteckungen

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