Grundstücksteilung (Zerlegung):


Soll ein Teil eines Grundstücks auf einen neuen Eigentümer übertragen werden,


ist eine Zerlegungsvermessung (Flurstücksneubildung) notwendig. Neben den neuen Grenzen können auch die bestehenden alten Grenzen ganz oder teilweise überprüft und Abmarkungsmängel beseitigt werden.


Vorteil der vollständigen Vermessung: Rechtssicherheit mit den jeweiligen Nachbarn. Bei einer vorgegebenen Sollfläche oder sonstigen geometrischen Bedingungen ist i.d.R. eine vollständige Vermessung des neuen Flurstücks erforderlich.




Grundstücksteilung (Sonderung):


Die Bildung neuer Grenzen ohne örtlicher Vermessung nennt man „Sonderung“.


Die neuen Grenzen müssen nach geometrischen Bedingungen eindeutig in Bezug zu vorhandenen Grenzen definiert werden können und die alten (vorhandenen) Grenzen müssen eindeutig, rechtssicher beurkundet und kontrolliert im Kataster nachgewiesen sein.


Die Auskunft über die Möglichkeit einer Sonderung ist erst nach Einsichtnahme in die Katasterunterlagen möglich.


Nachteil gegenüber einer Zerlegungsvermessung: Keine örtliche Erkennbarkeit der Grenzen. Bei einem Bauvorhaben wird daher eine Absteckung des geplanten Gebäudes erforderlich.

Zerlegung

Sonderung

© Vermessungsbüro Illguth - Meppener Straße 15 - 49808 Lingen.        DATENSCHUTZ