Nach der Bauvorlagenverordnung ist zum Bauantrag ein amtlicher Lageplan erforderlich. Es wird unterschieden zwischen einem einfachen Lageplan und einem qualifizierten Lageplan. Vielfach ist das Bauamt mit einem einfachen Lageplan zufrieden, entbindet den Bauherrn und den Entwurfsplaner aber nicht vom Haftungsrisiko über z.B. einzuhaltende Grenzabstände.


Einfacher Lageplan:


Grundlage ist die Flurkarte mit rechtssicheren Zusätzen wie Eigentümer, Fläche, Grundbuchblatt, Hinweis auf Baulasten, allerdings ohne Untersuchung der Qualität der Grenzen, ohne Einmessung der Baulichkeiten auf den Nachbargrundstücken zur Einhaltung der Bauabstände, ohne Bemaßung.


Qualifizierter Lageplan:


Große Rechtssicherheit durch Neuzeichnung auf der Grundlage alter Katastermessungen, Überprüfung der Qualität und Erkennbarkeit der Grenzen, Bemaßung, auf Wunsch vollständiger Gebäudebestand auch auf den Nachbargrundstücken wenn diese im Kataster noch nicht nachgewiesen sind.


Qualifizierter Lageplan

Bild einfacher Lageplan

Einfacher Lageplan

Bild einfacher Lageplan

Hinweis:


Vielfach wird von den Entwurfsplanern die Kombination „Einfacher Lageplan“ und eine DXF/DWG-Datei beantragt. Hierzu muss gesagt werden, dass die DXF/DWG-Dateien nur ein digitales Bild der Liegenschaftskarte darstellen.


Somit ist die gewünschte Genauigkeit dieser Dateien nicht zwangsläufig gewährleistet. Für eine gewissenhafte Planung empfiehlt sich eine Kartierung auf Grundlage der Katasterunterlagen. Aus dieser „handgefertigten“ DXF/DWG-Datei können bedenkenlos Maße entnommen werden.

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