Wird ein Bebauungsplan aufgestellt oder ein vorhandener geändert bzw. ergänzt, ist eine Amtliche Planunterlage erforderlich.


Die Anfertigung und Beglaubigung einer Amtlichen Planunterlage setzt i.d.R. einen örtlichen Vergleich voraus, damit der dargestellte Gebäudebestand vollständig nachgewiesen werden kann.


Nach Absprache mit den Planungsstellen der betreffenden Gemeinde/Stadt oder Planungsbüros können zusätzliche Informationen in die Amtliche Planunterlage eingearbeitet werden. (s. Höhenmessungen und topographische Aufnahmen)

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